Kindeswohlgefährdung in der Kindertagespflege - Auffrischung und Neuerungen zu § 8a SGB VIII
Da Tagespflegepersonen von ihrem Auftrag her dem Schutz und dem Wohle von Kindern verpflichtet sind, haben sie auch mit möglichen Kindeswohlgefährdungen zu tun, denen sie sich stellen müssen und deren Gefahren sie einschätzen müssen, um zielgerichtet zum Schutz der Kinder handeln zu können. Unser Kurstag wird die bisherigen Kenntnisse vertiefen und sich mit den fünf Arten der Kinderwohlgefährdung (der Vernachlässigung, der psychischen, sexuellen und körperlichen Gewalt sowie den Sonderformen) befassen. Darüber hinaus werden im Kurs die Verfahrensabläufe und Handlungsanweisungen bei Verdachtsfällen besprochen, die sich durch die Gesetzesänderung von § 8a Abs. 5 SGB VIII im Jahr 2021 teilweise geändert haben. Anhand eines Ablaufschemas wird u.a. betrachtet, wie Sie sich Unterstützung durch Ihr zuständiges Beratungszentrum des Kreises Offenbach und einer „insoweit erfahrenen Fachkraft“ (IseF) holen können.
Der Besuch des Kurses "Kindeswohlgefährdung in der Kindertagespflege - Auffrischung und Neuerungen zu § 8a SGB VIII" ist für alle Kindertagespflegepersonen im Kreis Offenbach verpflichtend und muss alle drei Jahre aufgefrischt und der Fachberatung vorgelegt werden.
Voraussetzung für die Kursteilnahme ist, dass Sie das Modul Kindeswohlgefährdung im Umfang von 8 UE im Rahmen der Grundqualifizierung zur Kindertagespflegeperson bereits absolviert haben oder eine vergleichbare Qualifizierung zum §8a nachweisen können.
Veranstaltung ist ausgebucht, Anmeldung auf Warteliste möglich | |
Kursnummer | 251K145811 |
Beginn | Sa., 25.01.2025, um 09:00 Uhr |
Dauer | 1 Termin |
Kursort | Haus des Lebenslangen Lernens, Raum 2.109 Frankfurter Str. 160-166, 63303 Dreieich |
Kursleitung |
Günter Meder
|
Gebühr | 0,00 € |
Weitere Infos: | Die Fortbildung umfasst 8 UE. |
Kurstermine 1
– | Datum | Ort |
---|---|---|
1 | Samstag • 25.01.2025 • 09:00 - 16:00 Uhr | DR,HLL,2.109 |