Allgemeine Informationen zur Aufbauqualifizierung für Kindertagespflegepersonen
Ab Erhalt der Pflegeerlaubnis sind Sie verpflichtet mindestens 20 UE „pädagogische Aufbauqualifizierung“ pro Kalenderjahr zu absolvieren und die Nachweise unaufgefordert bis spätestens zum Ende des Kalenderjahres der Fachberatung für Kindertagespflege vorzulegen.
Der Kurs „Erste Hilfe am Kind“ zählt nicht zur pädagogischen Aufbauqualifizierung. Sie müssen Ihren Kurs „Erste Hilfe am Kind“ alle 2 Jahre auffrischen. Unter dem Link https://www.bg-qseh.de/ExtraEH/erstview.nsf/ShowErst?openform sind die von der Unfallkasse Hessen anerkannten Organisationen und deren Kursangebot zu finden.
Die Nachweise über die Teilnahme an themenbezogenen Gesprächsabenden der Tagespflegevermittlungsstellen im Kreis Offenbach werden jährlich mit max. 5 UE anerkannt. Bitte lassen Sie sich eine Teilnahmebescheinigung von Ihrer Tagespflegevermittlungsstelle ausstellen. Sofern Sie Fortbildungen einreichen möchten, die nicht im Programm der vhs Kreis Offenbach aufgeführt sind, sollten Sie vorher mit der Fachberatung klären, ob diese anerkannt werden.
Die Teilnahmebescheinigungen müssen folgende Angaben enthalten: Titel der Fortbildung und Modul-Nr. nach QHB, Verantwortliche Organisation mit Stempel und Unterschrift; Name und Qualifikation der Kursleitung, Datum, Zeitrahmen, Anzahl der UE.
Unabhängig vom Besuch der Fortbildungen müssen Sie Ihre Pflegeerlaubnis alle 5 Jahre erneuern lassen und sollten den Antrag dazu mindestens 2-3 Monate vor Ablauf der 5 Jahre bei der Fachberatung einreichen.
Weitere Informationen, die Kontaktdaten der Fachberatung und Tagepflegevermittlungsstellen finden Sie unter: www.kreis-offenbach.de/Kindertagespflege/